Die rot-grüne Regierung versucht seit Amtsantritt, das Informationsfreiheitsgesetz durchzudrücken. Einige Bundesbehörden wehren sich mit Händen und Füßen dagegen. Derzeit hat das Gesetz aber ganz gute Chancen...
In Berlin gibt es bereits seit 1999 ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Das IFG dreht die Last der Begründung für eine Aktenauskunft um und versetzt den Bürger in die bequeme Situation, dass die Behörde begründen muss, warum sie eine Auskunft versagt.
Das will ich doch gleich mal testen..
Berlin, 1. September 2004
Geschäftsbericht,Auskunft nach Berliner IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um eine Möglichkeit der Einsichtnahme oder um Übersendung des Geschäftsberichtes der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) für die letzten beiden Geschäftsjahre (2003, 2002 ersatzweise 2002, 2001) entsprechend Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Nach § 2 Abs. 1 IFG steht mir ein Informationsanspruch gegenüber der BVG zu.
Sollten Voraussetzungen für Einschränkungen der Auskunft wegen des vorrangigen Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bezüglich eines Teils einer Akte vorliegen, bitte ich um Übersendung oder Möglichkeit der Einsichtnahme der anderen Aktenteile und eine Begründung für die Ablehnung der Einsicht in die jeweiligen Teile der Akte.
Sie können mir die Unterlagen an oben genannte Anschrift, gern auch in elektronischer Form auf CD-ROM oder per E-Mail an [meine mailadresse], übersenden. Bitte teilen Sie mir mit, welche Gebühren gemäß § 16 IFG für die Auskunft von mir zu entrichten sind.
Mit freundlichen Grüßen